Die jährliche Steuererklärung spaltet unsere Bevölkerung in zwei Gruppen. Die einen freuen sich auf die Rückerstattung und die anderen sind mit dem Thema etwas überfordert.
Dabei braucht man sich eigentlich vor dem Thema nicht zu scheuen. Hat man einmal den Dreh raus, gehört man auch zu dem Personenkreis, die sich auf die jährliche Steuererklärung freuen.
Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen Tipps und Infos mit auf den Weg, die Sie bei Ihrer Steuererklärung unterstützen sollen.

Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Rechts-/Steuerberatung dar. Wir geben hier ausschließlich unsere persönlichen Erfahrungen weiter. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten sollten Sie sich immer an Ihren Steuerberater, einen Fachanwalt oder das Finanzamt wenden.
Eine gute Anlaufstelle ist beispielsweise die Steuerberaterin Nicole Linhart. Unter www.steuerkanzlei-muc.de finden Sie alle wichtigen Infos und Kontaktdaten.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben

Manche sehen der Steuererklärung recht gelassen entgegen. Es gibt immer wieder Aussagen wie

Ich bekomme doch eh nichts zurück! oder
Ich will mir vom Staat nicht über die Schulter schauen lassen, die wissen doch schon genug von mir!

In manchen Fällen mag das auch gar kein Problem sein. Allerdings gibt es für bestimmte Personengruppen eine Abgabepflicht. Und viele wissen noch nicht einmal, ob Sie zu dem Kreis der Auserwählten gehören. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher zeigen, wer seine Steuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abgeben muss:

  • Personen mit Nebeneinkünften, die 410€ überschreiten
  • Eltern, die steuerliche Kinder-Freibeträge erhalten
  • Ehepartner, wenn mindestens ein Ehepartner zeitweise oder ganzjährig die Steuerklasse V hatte und der zweite Ehepartner die Steuerklasse III hatte
  • Empfänger von Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld, wenn der Betrag von 410€ überschritten wurde
  • Personen, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet haben
  • Deutsche mit Kapitalerträgen, auf die keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte

Die Steuererklärung für das Jahr 2013 muss also spätestens am 31.5.2014 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.

Alle, die ausschließlich einer nicht selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind, können aufatmen. Hier hat der Arbeitgeber bereits die Steuern abgeführt. Auch wenn Sie weniger als 8.004€ im gesamten Jahr verdient haben (egal ob selbständig oder unselbständig), müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.

Das passiert, wenn Sie die Abgabefrist versäumen!

Unser Fiskus achtet sehr auf die Steuerabgaben seiner Bürger. Glauben Sie also nicht, dass Sie einfach unter dem Radar durchfliegen können. Papa-Staat bekommt das auf jeden Fall mit, und dann gibt es einen auf den Deckel!

Schließlich möchte er seinen Bürgern beibringen, dass Steuern ordentlich und zeitig abgegeben werden müssen. Als Druckmittel hat das Finanzamt den Verspätungszuschlag.

Der Verspätungszuschlag kann dabei bis zu 10% der ermittelten Steuern oder des festgesetzten Messbetrags ausmachen. Allerdings darf er 25.000€ nicht überschreiten. Noch mehr Infos zum Verspätungszuschlag gibt es hier.

Da kann man nur verstehen, wenn dem ein oder anderen jetzt eine Schweißperle die Stirn runter kullert. Denn das Thema Steuererklärung ist nicht einfach. Es ist schließlich nicht damit getan, seine Einnahmen einfach offen zu legen. Gut, der Staat freut sich, weil er die Steuern voll anrechnen kann. Tun Sie das also besser nicht, sondern versuchen Sie bei der Steuererklärung noch was rauszuholen.

Denn wer clever ist, der kann bei der Steuererklärung noch den ein oder anderen Taler vom Staat zurückbekommen, der Ihnen eigentlich zusteht. Wer nicht gerade BWL studiert hat oder Steuerberater ist, der wird nur wenige Steuertricks kennen. Damit sinkt natürlich auch der Betrag, den Sie durch die Steuer zurückbekommen werden.

Mit einem guten Steuerberater das Maximum rausholen!

Ein guter Steuerberater kennt alle Tricks und Kniffe, wie Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung rausholen können.

Die Grundlage der Steuererklärung sind allerdings Ihre Belege. Sie sollten alles sammeln, was Sie bei der Steuer eventuell angeben könnten. Ihr Steuerberater wird dann entscheiden, was er davon verwenden kann und was nicht.

Es gibt ein paar Belegarten und Ausgaben, die in der Regel immer bei der Steuererklärung angesetzt werden können. Dazu zählen z.B.:

  • Kontoauszüge des entsprechenden Jahres
  • Allg. Bescheinigungen über Einkünfte, Lohnsteuerbescheinigungen, Nachweis über Arbeitslosengeld, Bescheide von Ämtern, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgelder, Einnahmen aus Miete, Rentenbescheide, usw.
  • Fahrtkosten- und Kilometernachweise, Abgaben an Berufsverbände, Ausgaben für ein Arbeitszimmer, Ausgaben für einen doppelten Haushalt, Reisekosten (beruflich begründet), Belege für Arbeitsmittel und Berufsbekleidung, Kosten für Fortbildungen sowie Bewerbungskosten und die Kosten des Steuerberaters
  • Entstandene Kosten aufgrund von Krankheit, Scheidungskosten, Beerdigungskosten, Behindertenausweis, Haushaltshilfe im Falle von Behinderung und Krankheit, Heilpraktiker-Kosten, Atteste für Kuren, Unterhaltszahlungen
  • Kosten für die Betreuung von Kindern, Ausbildungsvertrag des Kindes, z.T. Schulgeld, Einkünfte der Kinder, Ausbildungsvertrag oder Studienbescheinigung
  • Versicherungsnachweise, Bescheinigung über Riester-/Rürup-/Basis-Rente, Kosten für persönliche Berufsausbildung, Spenden
  • Kosten für Handwerker, Gärtner/Haushaltshilfe mit Zahlungsnachweis, Nebenkostenabrechnung

Naja gut… ein paar Belege war etwas untertrieben. Aber das ist schon ein ganzer Batzen, auf dem Sie im Laufe des Jahres achten sollten. Reichen Sie die Belege am Anfang des Folgejahres bei Ihrem Steuerberater ein, damit er genug Zeit zur Prüfung hat.

Wir machen es einfach so, dass wir erst einmal alle Belege sammeln, die wir zwischen die Finger kriegen. Am Ende kann man dann immer noch aussortieren und alles schön ordnen.

Neben den hier genannten Punkten gibt es aber noch weitere, die anfallen können. Ein Steuerberater gibt Ihnen für ihre persönlichen Lebensverhältnisse die nötigen Hinweise, auf was Sie im Laufe des Jahres achten sollten. Dadurch holen Sie bei der nächsten Steuererklärung vielleicht noch etwas mehr raus.

Gerade bei Einzel- und Kleinunternehmer oder Personen mit einer nebenberuflichen Selbständigkeit können sich schnell weitere Belege summieren. Auch wenn Sie Eigentum besitzen und vermieten, gibt es noch zusätzliche Punkte. Sprechen Sie Ihren Steuerberater daher gezielt darauf an.

Wenn Sie mit Ihrem Steuerberater gut zusammenarbeiten, werden beide davon profitieren. Ihr Steuerberater kann die Steuererklärung schnell und vollständig abgeben und am Ende bekommen Sie mehr von der Steuer zurück.

Fazit zur Steuererklärung

Die Steuererklärung ist eine Aufgabe, vor der man sich nicht scheuen sollte. Hat man sich erst einmal mit dem Thema auseinander gesetzt und weiß worauf man achten muss, werden Sie von der jährlichen Steuererklärung profitieren.

Fangen Sie einfach an und raffen Sie sich auf für Ihre Steuererklärung. Auch wenn Sie glauben, dass Sie sowieso nichts zurückbekommen werden, sollten Sie ihre Steuererklärung machen. Ihr Steuerberater wird mit Sicherheit einige Punkte finden, wo Sie noch Geld zurückbekommen können.

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